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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Altena (Westf.) ist bemüht, ihre Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

  • Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW)

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)

 

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
https://www.altena.de

 

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website feststellen oder Anmerkungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns:

Stadt Altena (Westf.)
Lüdenscheider Straße 22
58762 Altena
Telefon: 02352 – 209 0
E-Mail: post@altena.de
https://www.altena.de/impressum

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

 

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Nicht barrierefrei sind derzeit u. a.:

  • PDF-Dokumente und Office-Dateien
    Ältere Dokumente sind nicht durchsuchbar oder korrekt ausgezeichnet. Die Umstellung erfolgt schrittweise.

  • Kartenmaterial und Pläne
    Interaktive Karten sind nicht vollständig tastaturbedienbar oder alternativ beschrieben.

  • Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription
    Einige Livestreams und ältere Beiträge sind nicht barrierefrei aufbereitet.

  • Formulare
    Nicht alle Online-Formulare sind vollständig mit Screenreadern kompatibel.

  • Bilder und Grafiken ohne Alternativtexte

  • Farbkontraste und Tastaturbedienung
    Einzelne Seitenelemente sind nur eingeschränkt nutzbar.

  • Mehrsprachige Inhalte
    Nicht immer korrekt technisch ausgezeichnet (z. B. für Screenreader).

 

Unverhältnismäßige Belastung

Aus folgenden Gründen können bestimmte Inhalte aktuell nicht barrierefrei bereitgestellt werden:

  • PDF-Dokumente vor dem 23.09.2018
    Die nachträgliche Überarbeitung aller Dokumente wäre personell und finanziell nicht leistbar.

  • Drittinhalte
    Externe Inhalte (z. B. Karten, Tools) liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.

  • Komplexe historische Dokumente und Scans
    Eine barrierefreie Reproduktion ist aktuell nicht möglich.

 

Ausnahmen vom Anwendungsbereich

Nicht in den Geltungsbereich der Barrierefreiheit fallen:

  • Audio- und Videoaufzeichnungen, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden

  • Archivierte Inhalte, die seit dem 23.09.2019 nicht mehr aktualisiert wurden

  • Digitalisierte Kulturgüter, deren barrierefreie Bereitstellung technisch nicht möglich ist

 

Barrierefreie Alternativen

Folgende Alternativen stellen wir bereit:

  • Telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme
    Für Fragen zu nicht barrierefreien Inhalten können Sie sich direkt an uns wenden.

  • Persönliche Unterstützung im Rathaus
    Vor-Ort-Hilfe über Bürgerbüro oder Infotheke – auf Wunsch mit Vorlese-Service.

  • Barrierearme Versionen auf Anfrage
    Häufig nachgefragte Dokumente können in einfacher Sprache oder zugänglicher Form bereitgestellt werden.

  • Veranstaltungshinweise auch als barrierefreier Kalender
    Termine werden zusätzlich im iCal- oder barrierearmen PDF-Format veröffentlicht.

 

Evaluationsmethode

Die Barrierefreiheit wurde im Rahmen einer internen Selbsteinschätzung überprüft – basierend auf dem BITV-Selbsttest. Bewertet wurden zentrale Inhalte wie Navigation, Formulare, Texte und PDF-Dokumente.

Die Prüfung erfolgte durch Mitarbeitende der Stadt Altena unter Nutzung technischer Hilfsmittel wie Screenreadern und Kontrastprüfern. Eine unabhängige externe Prüfung ist in Planung.

 

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung

Zur kontinuierlichen Verbesserung sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Überarbeitung von PDF-Dokumenten
    Laufende Aktualisierung barrierefreier Vorlagen – priorisiert bis Ende 2025.

  • Schulung von Mitarbeitenden
    Redaktion und Technik erhalten regelmäßige Schulungen zur barrierefreien Webgestaltung.

  • Einrichtung eines Feedbacksystems
    Geplant ist ein einfaches Formular zur Meldung von Barrieren auf der Website.

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende Barrierefreiheit benachteiligt zu sein, können Sie sich an folgende Stelle wenden:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

 

Sonstige Angaben

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.12.2025 erstellt und zuletzt am 01.12.2025 überprüft.